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Geschichtsträchtige Niedertracht in Niederösterreich

Aktualisiert: 19. Nov. 2022



Die kleine Gemeinde Breitenstein war früher einmal viel größer: Damals, als der Semmering noch zu ihr gehörte. Als sich dieser aber zu einem mondänen Kurort entwickelte, spaltete er sich ab – und Breitenstein blieb ein verschlafenes Bauerndorf. Freilich wurden um die vorletzte Jahrhundertwende auch hier repräsentable Landvillen errichtet, wie jene von Alma Mahler-Werfel. Viele dieser Villen befanden sich in jüdischem Besitz.

Henriette Weiss 1931


Meine Großtante Henriette Weiss war eine prominente Persönlichkeit der ersten Republik, die in Wien und Niederösterreich viele soziale Einrichtungen gegründet und betreut hat. Sie kaufte 1903 in Breitenstein zwei nebeneinander liegende Villen und ließ eine davon nach und nach zu einem riesigen Sanatorium ausbauen, das von Menschen aus der ganzen Monarchie frequentiert wurde. Unter ihnen waren auch viele bekannte Personen, wie Karl Seitz oder Walter Benjamin, der meine Großcousine Dora Sophie Kellner geheiratet hatte.


Rechts oben im Bild: Villa und Sanatorium Weiss


1938 wurde das Anwesen „arisiert“: In die Villa zog die örtliche NS-Kommandantur ein, das Sanatorium diente der „Kinderlandverschickung“. 1945 verschanzte sich zuerst die SS im Sanatorium, dann waren dort russische Soldaten einquartiert. Beides war der Bausubstanz des Gebäudes nicht eben dienlich. Die Hauptschäden entstanden allerdings erst nach Abzug der Russen: Das Sanatorium wurde vollständig ausgeplündert, selbst Leitungen und Rohre wurden aus den Wänden gestemmt. Es war schließlich die heroische Zeit des Wiederaufbaus.



Die Nationalsozialisten waren noch rechtzeitig vor dem endgültigen Zusammenbruch ihres „Tausendjährigen Reichs“ darum bemüht gewesen, das enteignete Sanatorium Weiss samt der dazugehörigen Grundstücke und der kleinen Villa weiterhin fest in deutscher Hand zu behalten. Im Grundbuch findet sich daher, datiert mit 18. 9. 1944, der Eintrag: „Beschluss des AG. Gloggnitz: Eigentumsrecht für die Deutsche Kriegsblindenstiftung einverleibt.“


Da diese Organisation mit Sitz in Berlin (damals auch bekannt als „Adolf-Hitler-Kriegsblindenhaus“) eine „als mildtätig und gemeinnützig anerkannte Stiftung“ war, gestaltete sich die Rückstellung der „arisierten“ Liegenschaft als äußerst schwierig. Diese erfolgte erst im März 1960 – ein gutes Dutzend Anwälte, unter ihnen der spätere Justizminister Christian Broda, war mit der Angelegenheit befasst.


Trotz der langen Verfahrensdauer war diese Restitution nur eine teilweise: Die mildtätige Stiftung beharrte nämlich darauf, völlig rechtmäßiger Besitzer Liegenschaft zu sein, da sie der Reichsfinanzverwaltung des Deutschen Reiches dafür den Betrag von 200 000 Reichsmark bezahlt habe. Der Staat Österreich wiederum trat als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs dem Rückstellungsverfahren auf Seiten der Stiftung bei.


Mit der gemeinützigen deutschen Stiftung und der österreichischen Finanzprokuratur als Gegnerinnen des Rückstellungsantrag hatten die enteigneten ehemaligen Besitzer einen schweren Stand. Letztendlich blieb ihnen nichts anderes übrig, als mit Stiftung und Staat einen Vergleich abzuschließen. Und so wurden die vier Hektar großen Sanatoriumsgründe und das der Familie gehörende Drittel der angrenzenden 78 Hektar umfassenden „Kranzgründe“ zwar zurückgestellt, aber gleichzeitig mit einer Hypothek in Höhe von 60 000 Schilling belastet – zugunsten der Deutschen Kriegsblindenstiftung.


Da sich viele Familienmitglieder verständlicherweise weigerten, die auf sie entfallenden Ratenzahlungen für die Tilgung dieser Hypothek zu leisten, drohten die mildtätigen Stiftungskrieger damit, den eben erst restituierten Besitz mittels Zwangsversteigerung zu veräußern. Um das zu verhindern, kaufte mein damals noch einigermaßen vermögender Vater die Hypothek über eine Mittelsfrau auf. Somit waren die Ansprüche der von der Arisierung profitierenden Stiftung zur Gänze befriedigt.


Außer meinem Vater, einem Cousin und einer Cousine wollte aber keines der vertriebenen Familienmitglieder wieder zurück nach Österreich. Da meine Großtante zehn Geschwister hatte, war der Besitz hoffnungslos zersplittert und es war unmöglich, zwischen den in Österreich, Deutschland, Frankreich, England, USA und Australien lebenden Kleinstanteil-Besitzern einen Konsens über eine gemeinsame Vorgangsweise herzustellen. So schritt der Verfall des Sanatoriums weiter voran, beschleunigt durch zahlreiche Vandalismus-Akte.


In der danebengelegenen Villa verbrachte ich viele Wochenenden und Ferien meiner Kindheit. Zwar war auch diese schon recht desolat: Die Außenfenster waren gestohlen worden, die Messing-Fenstergriffe abmontiert, der Verputz bröckelte und Wasser musste mittels Kübel aus einem tiefen Brunnen geschöpft werden. Aber dafür entschädigte die idyllische Lage – und abenteuerliche Spiele in den Schützengräben auf dem Gelände.


Es wurde jedoch immer wieder in das abgelegene Haus eingebrochen, Türen eingetreten, Fenster eingeschlagen und Einrichtungsgegenstände entwendet. Anzeigen bei der örtlichen Gendarmerie halfen nichts. Als schließlich sogar die Stromzähler gestohlen wurden, bedeutete dies das Ende der Bewohnbarkeit des Hauses: Meine Familie unternahm daraufhin nur mehr Tagesausflüge zu ihrem ehemaligen Feriendomizil.


Villenruine mit diverser Dachvegetation


Die verfahrene Angelegenheit wieder in Ordnung zu bringen, erwies sich als Lebensaufgabe: Zuerst für meine Mutter – und später für mich. Sie lud die verbliebenen siebzehn Mitbesitzer zu einem Lokalaugenschein ein. Zwar wollten einige von ihnen aus begreiflichen Gründen Österreich nie wieder betreten, andere jedoch kamen, sahen und überschrieben mir, entsetzt über den Zustand des Anwesens, ihren Anteil. Im Jahr 1988 verfügte ich schließlich über die Mehrheit des Besitzes und ließ ich einen Plan zur Revitalisierung des Hauses ausarbeiten. Bei der Bauverhandlung wurde die Genehmigung dazu jedoch von der Zustimmung sämtlicher Miteigentümer abhängig gemacht – diese war aber leider nicht zu erreichen.

Es sollte zwölf Jahre dauern, bis ich nach einem langwierigen Teilungsprozess im Jahr 2000 endlich die Anteile der anderen Mitbesitzer erwerben konnte. Allerdings erfuhr ich am selben Tag bei meinem Besuch im Gemeindeamt zu meiner Überraschung, dass die Baufläche des Hauses im Jahr 1992 auf Grünland umgewidmet worden war: Dadurch hatte der damalige Bürgermeister sein eigenes Grünland auf Bauland umwidmen können. Und um einen Einspruch meinerseits zu verhindern, war ich darüber sicherheitshalber nicht informiert worden.


Es folgte ein zweijähriger Kampf mit der Gemeinde, die mit allen Mitteln versuchte, mich von meinem Vorhaben abzubringen – unter anderem auch durch die rechtswidrige Verhängung eines Bauverbotes. Dieses wurde erst in dritter Instanz vom Land aufgehoben. Mithilfe von Land und Bezirkshauptmannschaft gelang es mir dann auch die Genehmigung zur Renovierung meines Hauses zu bekommen. Nach insgesamt vier Jahren Arbeit und vielen Mühen konnte diese auch erfolgreich abgeschlossen werden.


Nach Abschluss der Arbeiten reichte mein Architekt und Baumeister das Projekt bei einem Landeswettbewerb für besonders gelungene Revitalisierungen ein. Als dazu ein Artikel in der Zeitschrift „NÖ erhalten“ erschien, ereilte mich aus dem Gemeindeamt die Anfrage, ob man diesen wohl in der Gemeindezeitung abdrucken dürfe. Ein ganz erstaunlicher Sinneswandel – ich stimmte mit recht gemischten Gefühlen zu. Die riesige Ruine des Sanatoriums musste ich dennoch auf Betreiben der Gemeinde auf eigene Kosten abreißen lassen.


Der so eingekehrte Friede hielt jedoch nur wenige Jahre – und das kam so: Unterhalb meines Hauses stand früher ein anderes kleines Haus, die sogenannte Wachtl-Villa. Ihre jüdischen Besitzer Anna und Karl Wachtl musste 1938 in die USA flüchten, Ihre Mutter Natalie Wachtl (geb. Wottitz) wurde am 28. 7. 1942 von Wien ins KZ Theresienstadt deportiert. Von dort wurde sie am 21. 9. 1942 nach Treblinka überstellt und ermordet. Ihre Schwestern Hermine Herzfeld und Pauline Karoline Wottitz wurden in Theresienstadt ermordet: Hermine am 12. 1. 1943, Pauline am 13. 11. 1944.


Die Wachtl-Villa in den 1970er-Jahren


Anna und Karl Wachtl kehrten nicht mehr nach Österreich zurück und mussten ihr baufälliges Haus auf Betreiben der Gemeinde auf eigene Kosten abreißen lassen. 1992 wurde die Baufläche (zusammen mit jenen meines Hauses und des Sanatoriums) auf Grünland umgewidmet. Wir erinnern uns – der damalige Bürgermeister…


Ich habe am Gemeindeamt mehrmals wegen des Grundstücks nachgefragt: Stets wurde mir treuherzig versichert, man wisse leider gar nichts – der Besitzer sei verschollen. Eines Tages erfuhr ich jedoch von meinem Nachbarn zu meiner nicht geringen Überraschung, dass die Gemeinde das Grundstück gekauft habe. Im Amt wurde mir sodann fröhlich mitgeteilt, dass Herr Wachtl ja schon im Jahr 1989 verstorben sei und man erst nach langer Suche einen Erben ausfindig machen konnte. Und von diesem habe man das Grundstück jetzt halt gekauft.


Ich begann nachzuforschen und wurde auch fündig: Die Gemeinde hatte wohlweislich verabsäumt, das zuständige Bezirksgericht vom Ableben Karl Wachtls zu verständigen, um die Verlassenschaft nach ihrem Gutdünken aufbereiten zu können. In einem Ping-Pong-Spiel zwischen zwei Notaren, von denen einer vorgeblich die Interessen des Erben vertrat, wurde still und heimlich ein unwiderruflicher Kaufvertrag aufgesetzt, der die Gemeinde in den Besitz des Grundstückes brachte.


Wobei „Kauf“ wohl nicht so ganz der richtige Ausdruck ist: Die Gemeinde hatte dem Erben eingeredet, das Grundstück sei eigentlich gar nichts wert und überdies mit hohen Steuerschulden belastet. Und so verzichtete dieser auf sein schweres Erbe – er hat nicht einen Cent dafür erhalten.


Ich informierte daraufhin Bezirkshauptmannschaft und Land über diesen Coup. Während die BH befand, dass rein rechtlich gesehen eh alles korrekt abgewickelt worden sei, stieß die Gemeindeaufsicht des Landes auf Ungereimtheiten: Obwohl der Steuerakt der Gemeinde plötzlich nicht mehr auffindbar war, konnte festgestellt werden, dass die behauptete Steuerschuld zumindest um mehr als das Doppelte überhöht war.



Die Gemeinde war inzwischen jedoch nicht untätig: Der schöne alte Baumbestand des Grundstücks wurde zur Gänze abgeholzt. Allein der Erlös aus dieser Kahlschlägerung muss die darauf lastende Steuerschuld ganz erheblich überstiegen haben. In einem Schreiben ans Land enthüllte die Gemeinde dann auch ihre Pläne für das Grundstück: Ein Lagerplatz für Strauchschnitt und anderen Biomüll solle errichtet werden.


Die Antwort der Gemeindeaufsicht war unmissverständlich: „Eine Verwendung der Liegenschaft als Lagerplatz für Abfälle ist angesichts der Geschichte des Ortes aus unserer Sicht nicht angezeigt und anstatt dessen sollte eine Aufarbeitung der Ereignisse in der Zeit des Nationalsozialismus in Breitenstein einschließlich einer entsprechenden Information der Öffentlichkeit (durchaus an Ort und Stelle) stattfinden.“

Auf Nachfrage eines Journalisten der „NÖ Krone“, der mehrmals über den Fall berichtet hatte, erklärte der Bürgermeister, dass er den Empfehlungen des Landes nachkommen würde. Dem war aber nicht so: Stattdessen wurde das Grundstück mit einem scheußlichen Drahtverhau umzäunt und die Landesregierung mit bemerkenswerter Chuzpe von modifizierten Absichten in Kenntnis gesetzt: „Wir haben versprochen, hier keinen Grünschnitt zu lagern, daran werden wir uns auch halten. Wir haben vor, dieses Grundstück in Zukunft als Lagerplatz für Mülltonnen, Schottermaterial, Kanaldeckel etc. zu verwenden. Auch Staudenschnitt für Häckselgut werden wir auf diesem Grundstück zwischenlagern.“

Auch die ursprünglich zugesagte Aufstellung einer Gedenktafel wurde revidiert. Der Bürgermeister begründete dies in seinem Leitartikel in den Gemeindenachrichten so: „Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses Grundstück NIEMALS in der NS-Zeit enteignet wurde. Dazu wurden auch Dokumentationen und Historiker des Bezirks zur Mithilfe aufgefordert, jedoch gibt es in unserer Gemeinde keine Enteignungen jüdischen Eigentums.“


Diese kühne Behauptung konnte mittels einer Expertise des Historikers Dr. Michael John und Recherchen der Israelitischen Kultusgemeinde im Grundbuch leicht widerlegt werden. Ich initiierte dann eine Petition an Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll, die vor allem von zahlreichen AutorenkollegInnen, aber auch von anderen Personen des öffentlichen Lebens unterstützt wurde. Sie alle erhielten daraufhin von einem Funktionär der ÖVP Niederösterreich die beschwichtigende Antwort, es sei nun doch geplant eine Gedenktafel anzubringen.

Völlig ungerührt zeigte sich hingegen der Bürgermeister in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“: Er zeigte sich über die „Verleumdungen“ empört und stellte fest: „Dafür, dass die Eigentümer im Krieg fliehen mussten, sollten wir heute nicht mehr schuldig sein.“ Ihm reiche es inzwischen: Der Müll-Lagerplatz werde gebaut. Und der Gemeinderat beschloss kurz darauf auch die entsprechende Umwidmung.


Um das Grundstück als Lagerplatz verwenden zu können, mussten zuerst die zahlreichen großen Baumstümpfe des abgeholzten Waldes beseitigt werden. Den Auftrag dafür bekam laut einem involvierten Forstarbeiter allerdings nicht der ursprüngliche Bestbieter, sondern eine andere Firma, die ihm gegenüber einen unschlagbaren Vorteil hatte: Sie gehörte dem Sohn der Amtsleiterin.


Diese nahm mir mein Engagement persönlich äußerst übel. Die Seite über meine Großtante und das Sanatorium wurde gleich einmal in altbewährter altstalinistischer Manier von der Gemeinde-Homepage gelöscht. Der Link dazu im entsprechenden Wikipedia-Eintrag führt seither zum Vermerk: „Wir bitten um Verständnis: Die angeforderte Seite wurde entfernt oder ist nicht mehr verfügbar. Leider können wir Sie nicht auf die neue Seite weiterleiten.“


Mittlerweile hatte aber Frau Dr. Burgl Czeitschner, die derzeit einen Dokumentarfilm über besonders eklatante Nicht-Restituierungsfälle dreht, den Landeshauptmann vor laufender Kamera mit den Aussagen des Breitensteiner Bürgermeisters konfrontiert. Diese kamen bei Dr. Pröll gar nicht gut an und daraufhin wurde der Leiter der NÖ Umweltanwaltschaft als Mediator eingesetzt.


Dieser führte mehrere Gespräche mit mir und dem Bürgermeister, die bei diesem vorerst jedoch zu keinem Sinneswandel führten. Er hielt sich auch nicht an das vereinbarte Stillschweigen, sondern lancierte einen Artikel im lokalen Bezirksblatt: Unter einem Foto, auf dem er breit grinsend neben der damaligen Vizebürgermeisterin zu sehen war, stand unter anderem zu lesen, dass ich in der Gemeinde immer wieder für „reichlich böses Blut sorgen“ würde.


Obwohl ich in diesem reichlich unseriösen Artikel mit vollem Namen genannt wurde, war mir keine Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt worden. Mir fiel dazu ein Satz George Orwells aus dem Nachwort zu seiner satirischen Fabel „Animal Farm“ ein: „Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“


Der Mediator zeigte sich zunehmend entnervt und lud den Bürgermeister schließlich nach St. Pölten zu einer Aussprache mit Vertretern des Landes. Dort machte man ihm ein Angebot, dass er nicht ablehnen wollte: Die Gemeinde würde für die Zustimmung zur Gedenkstätte vom Land nicht nur 1,35 Millionen € für ein neues Feuerwehrhaus bekommen, sondern dazu auch noch 556 300 € für eine „Neugestaltung des Dorfplatzes“.


In einem abschließenden Gespräch mit dem Mediator einigte ich mich mit dem Bürgermeister auf die folgenden fünf Punkte:

1. Es erfolgt eine Richtigstellung der nachweislich falschen Behauptung in den Breitensteiner Gemeindenachrichten, es habe „in unserer Gemeinde keine Enteignungen jüdischen Eigentums“ gegeben. (Dass die Richtigstellung dann gut versteckt auf der vorletzten Seite des Gemeindeblattls erschien, verwundert wohl nicht weiter.)


2. Der Drahtverhau rund um das Grundstück samt der dazugehörigen Metallsteher und Betonfundamente wird entfernt.


3. Ebenso werden die auf dem Grundstück aufgetürmten Schnittabfälle entfernt. Es soll auch keine weiteren derartigen Ablagerungen geben.


4. Das Grundstück wird keine Verwendung als Deponie für Mülltonnen, Kanaldeckel u. a. finden – es erfolgt eine Rückwidmung von Lagerplatz auf Grünland.


5. Es wird ein Gedenkstein mit einer Tafel aufgestellt.


Den Text dafür habe ich verfasst - er lautet: Hier stand einst das Haus unserer jüdischen Mitbürger Anna und Karl Wachtl. Sie mussten vor dem Terror des NS-Regimes fliehen – ihre Familie wurde im KZ ermordet. Das schwere Unrecht, das ihnen und vielen anderen angetan wurde, soll nie vergessen werden.


Der Rastplatz, der auf meinen Vorschlag neben dem Gedenkstein errichtet worden war, wurde vom ersten Tag an sehr gut angenommen – schließlich führt ja auch ein vielbegangener Wanderweg direkt daran vorbei. Und am Gedenkstein künden viele darauf abgelegte Steine davon, dass hier nicht nur gerastet, sondern auch gedacht wird.


Weitere Informationen und Kontakt: 0699 817 83 897 sowie richard.weihs@aon.at


 

Richard Weihs ist Autor, Musiker, Kabarettist und Lebenskünstler. Mehr über ihn

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