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ZERTRÜMMERTE ERINNERUNG AM SEMMERING – Band 2: Eine österreichisch-jüdische Geschichte, Verlag der Theodor Kramer Gesellschaft
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Band 2: Eine österreichisch-jüdische Geschichte
Zertrümmerte Erinnerung am Semmering Band 2
Im Lauf der Zeit habe ich umfangreiches Material zur Geschichte des Semmerings gesammelt: Zu seiner Entwicklung von einem kleinen Bergpass zu den bescheidenen Anfängen als touristischer Geheimtipp bis hin zu einem der bedeutendsten Kurorte der k. u. k. Monarchie. Sodann zur Zäsur des Ersten Weltkriegs, zu seinen Nöten und Krisen, aber auch zu seinem Aufschwung in der Zwischenkriegszeit. Und schließlich zu den verheerenden Folgen des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges.
Dabei musste ich feststellen, dass die Enteignung, Vertreibung und Ermordung der jüdischen Bürger und Stammgäste des Semmeringgebietes auch achtzig Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft noch immer nicht aufgearbeitet und umfassend dokumentiert worden ist – obwohl (oder möglicherweise: weil) gerade diese Gegend davon besonders stark betroffen war. Also habe ich diese Aufgabe übernommen und dabei auch eine kurze Geschichte des österreichischen Antisemitismus verfasst und seine Auswirkungen (nicht nur) auf den Semmering.
Das von mir gesammelte historische Material würde locker für zwei voluminöse Semmering-Bücher ausreichen. Ich habe daher für diesen Band eine Auswahl zusammengestellt und dabei besonderes Gewicht auf die jüdische Geschichte des Semmerings gelegt und seine facettenreiche Beschreibung durch (vorwiegend jüdische) Schriftsteller und Journalisten. Zahlreiche Skandale und Malversationen, aber auch Auseinandersetzungen politischer Natur werden anhand historischer Zeitungsberichte dokumentiert und mit entsprechendem Bildmaterial illustriert.
Dieses Buch enthält auch viele zeitgeschichtliche Dokumente in Originalzitaten, die ich in keinem der zahlreichen Semmering-Bücher gefunden habe. Behandelt werden unter anderem die wenig ruhmreiche Behandlung der Arbeiter beim Bahnbau, Berichte über die Arbeitskämpfe am Semmering der Zwischenkriegszeit, wo hinter der glänzenden Kulisse mondäner Grandhotels hunderte ausgebeutete Arbeitskräfte schufteten. Auch die langjährigen Aktivitäten der zahlreichen illegalen Nationalsozialisten des Kurortes habe ich dokumentiert.
Bereits im Band 1 habe ich von der schamlosen Übervorteilung jüdischer Erben in Breitenstein am Semmering und den Schwierigkeiten bei der Errichtung einer Gedenkstätte berichtet. Auch den bizarren Vorgängen rund um die Umbenennung einer nach einem verurteilten NS-Verbrecher benannten Straße auf dem Semmering habe ich dort ein Kapitel gewidmet. Dieser Band liefert nun den schon längst fälligen Überblick über die entsetzlichen Verbrechen des Nazi-Terrors in der Semmering-Region – und er zeigt auch auf, wie diese bis heute nachwirken.
Es ist Richard Weihs gelungen, einen wichtigen Beitrag zu einer differenzierten Aufarbeitung der Geschichte des Semmerings im Nationalsozialismus zu leisten. Dieses Buch ist das Ergebnis jahrelanger Recherche, aber auch eine Annäherung an das, was war, und an das, was oft verschwiegen wurde. Es soll einen Raum eröffnen für Erinnerung, für Fragen, für Empathie. Es soll Erinnerung ermöglichen, Gerechtigkeit einfordern und ein historisches Bewusstsein schärfen, das Verantwortung nicht delegiert, sondern übernimmt.
Danielle Spera
Leseprobe „Zertrümmerte Erinnerung am Semmering“
Villa Bündsdorf
Die Gemeinde Semmering nutzte die Gunst der Stunde und betätigte sich in ihrem eigenen Interesse als Arisierungsprofiteurin. Das Objekt ihrer Begierde war die „Villa Bündsdorf“, die vom Architekten des Silbererschlössls Josef Bündsdorf geplant worden war. Sein rechtmäßiger Besitzer war der jüdische Industrielle Fritz Spiegler, der es am 22. 12. 1925 von der Vorbesitzerin Leopoldine Korn gekauft hatte. Spiegler war Alleininhaber einer großen Lederfabrik in Wien-Atzgersdorf und Mitgesellschafter zweier Lederwarenhandlungen seines Vaters Hermann in Wien-Leopoldstadt.
Die Fabrik wurde ebenso wie seine anderen Liegenschaften am 25. 6. 1938 „als volks- und staatsfeindliches Vermögen eingezogen“, da laut Beurteilung der für Zwangsenteignungen zuständigen Vermögensverkehrsstelle (VVSt) „eine raschmöglichste [sic!] Überführung dieses Unternehmens in arischen Besitz schon aus wehrtechnischen Gründen“ dringend notwendig war. Auf Intervention von Dr. Schilling von der Gestapoleitstelle Wien vom 18. 8. 1938 wurde das Eigentumsrecht sechs Tage später im Grundbuch „zugunsten des Landes Österreich einverleibt“.
Fritz Spiegler, der mit seiner Frau Anna zuerst nach Zürich und dann am 28. 6. 1938 von Rotterdam auf dem Schiff „S.S. Nieuw Amsterdam“ nach New York geflüchtet war, handelte über seinen Rechtsanwalt Dr. Arthur Mayer mit dem Ariseur Dr. Hötzl, einem „alten illegalen Parteimitglied“, und der Vermögensverkehrsstelle einen Kaufvertrag aus, in dem er Fabrik und Liegenschaften anbot, um die Aufhebung der Beschlagnahme der Villa am Semmering zu erwirken. Zu einem Vertragsabschluss kam es jedoch nicht mehr, da die Gestapo, offenbar in Kenntnis dieses Kaufvertrags, sofort die Einziehung des Gesamtvermögens reklamierte und sämtliche mit Spiegler vereinbarten Verträge für nichtig erklärte.
Im Einvernehmen mit der Gestapo legte der zuständige Bearbeiter der Vermögensverkehrsstelle sodann die perfide Vorgangsweise für die Enteignung der „besteingerichteten Lederfabrik der Ostmark“ fest: „Wir arisieren Spiegler – Dr. Hötzl bringt Kaufofferte, die dann durch Rechtsanwalt Dr. Maier für Spiegler zu akzeptieren sind. Darauf wird unsere Genehmigung erteilt (Arisierungsfond) und dann zur Auflage gemacht, wohin der Kaufpreis zu bezahlen ist. Daraufhin zieht die Gestapo den Kaufpreis ein, d. h. erklärt ihn zu Gunsten des Fiskus für verfallen.“
Die Versteigerung der Einrichtung von Spieglers Wiener Wohnung in der Goethegasse 3 zugunsten der Reichskasse wurde vom 19. bis 21. 7. 1938 vom Dorotheum durchgeführt. Insgesamt kamen 844 Artikel unter den Hammer – von wertvollen Antiquitäten und Gemälden bis hin zu Pyjamas und Unterhosen. Sieben bedeutende Kunstwerke waren aber schon vorher von der Gestapo aus der Wohnung gestohlen worden.
Darunter befand sich auch ein Altartafelbild aus dem 15. Jahrhundert: „Das Martyrium des Heiligen Veit“. Dieses gelangte später in den Besitz des Kunsthistorischen Museums und danach in die Österreichische Galerie im Belvedere. Mit der Rückstellung des Gemäldes ließ man sich reichlich Zeit: Erst am 14. 3. 2001 empfahl der Kunstrückgabebeirat einstimmig die Rückgabe des Bildes an Spieglers Erben – 2013 wurde das Bild schließlich rechtmäßig vom Belvedere erworben.
Am 30. 5. 1939 erging pro forma per Einschreiben eine „Aufforderung zur Liegenschaftsveräußerung“ seiner Semmeringer Villa an die nicht mehr aktuelle Wiener Adresse Spieglers, die noch dazu falsch war (Falkestraße 3 statt Goethegasse 3). Da Spiegler dieses Schreiben natürlich nicht erhielt, wurde – wie darin bereits angedroht – ein Treuhänder bestellt, der die Villa sodann „verkaufte“.
In der Villa Bündsdorf wollte die Kreisfrauenschaft Neunkirchen eine gebärfreudige Mütterschule einrichten – dieses Projekt wurde jedoch abgelehnt. Daraufhin wurde der Semmeringer Bürgermeister Pg. Karl Wallner tätig und stellte am 8. 11. 1939 ein Ansuchen an das Finanzministerium um Übereignung der Villa. Begründung: Die vierstöckige Villa Spiegler entspräche im Gegensatz zum zu kleinen und wenig repräsentativen Amtshaus der Gemeinde „voll und ganz den Anforderungen eines würdigen Amtshauses des Weltkurortes Semmering.“
Wegen ihrer „sehr schlechten finanziellen Lage“ forderte die Gemeinde Semmering eine Überlassung der Villa unter dem Schätzpreis. Für Liegenschaften und Villa legte das Finanzministerium am 5. 1. 1940 einen Kaufpreis von 45.000 Reichsmark fest, für die Einrichtung der Villa hatte das Staatsmobiliendepot einen Schätzwert von 12.160 Reichsmark erhoben. Das Mobiliar wurde schließlich mit einem Erlös von 9978,42 Reichsmark versteigert. Das Eigentumsrecht für die Gemeinde Semmering wurde am 24. 4. 1940 im Grundbuch einverleibt.
Bezahlt hat die Gemeinde Semmering für die Villa schließlich gar nichts, wie aus ihrer „Anmeldung arisierter Vermögenswerte“ vom 25. 7. 1945 hervorgeht: „Die Bezahlung des Kaufschillings wurde bis 1. Februar 1942 gestundet. Das Haus wurde zur Unterbringung des Bürgermeisteramtes verwendet, weil das bisherige Gemeindehaus den gesteigerten Bedürfnissen nicht mehr entsprach. Der Kaufschilling wurde der Gemeinde später über ihren Antrag erlassen, weil ein Führererlaß vom 29. Mai 1941 bestimmte, daß Vermögen, welche ihrer Natur nach der Erfüllung der Aufgaben der gebietlichen Selbstverwaltungs-Körperschaften dienlich sind, diesen unentgeltlich zu übertragen sind.“
So kam die Gemeinde Semmering also gratis zu ausreichend würdigen Räumlichkeiten für ihre Amtsgeschäfte: Im Erdgeschoß befand sich das Büro des Bürgermeisters samt Sitzungssaal und Standesamtssaal, in der Küche das Meldeamt und in der Kapelle die Registratur. Die übrigen Räume wurden von der Gemeinde für Wohnzwecke vermietet. Ihre Freude über das neue repräsentative Amtshaus währte aber nicht die erwarteten tausend Jahre lang.
Im Dezember 1945 musste die Gemeinde Kurort Semmering im Auftrag der Landeshauptmannschaft Niederösterreich ein „Verzeichnis jener Häuser, die in jüdischem Besitz waren und seit 1938 in anderen Besitz übergegangen sind“ erstellen. Als Besitzer der Villa Spiegler wurde „Gemeinde“ angegeben, mit der unverfänglich erscheinen wollenden Anmerkung: „1941 aus Staatsbesitz übernommen“.
1947 stellte Fritz Spiegler über seinen Anwalt Dr. Arthur Mayer Rückstellungsanträge, betreffend seine Firma wie auch sein Privatvermögen. Nachdem Spiegler einem Teilvergleich mit der Gemeinde Semmering zugestimmt hatte, wurde die Villa mit Beschluss vom 4. 3. 1948 am 9. 11. 1948 offiziell restituiert, aber noch bis 1950 weiter als Gemeindeamt benutzt. Für die Benutzung der Villa nach 1945 wollte die Gemeinde jedoch keine Miete bezahlen, worauf Spiegler sie im Juni 1949 klagte.
Im siebenseitigen Enderkenntnis der Rückstellungskommission vom 13. 3. 1952 ist die Argumentation der Gemeinde Semmering für ihre Mietverweigerung festgehalten: Da sie ja ohnehin bereits 1945 gerne bereit gewesen wäre, das Haus zu restituieren, müsse sie für dessen Benutzung seither auch keine Miete entrichten. Die Kommission konnte sich dieser extravaganten Rechtsmeinung jedoch nicht anschließen. Bezüglich der Benutzungs-Entschädigung für die Jahre 1948 bis 1950 erklärte sie sich jedoch als nicht zuständig.
Für die rund 8 ¼ Jahre vorher hingegen, in denen die Gemeinde die Villa genutzt hatte, gab ihr die Kommission „lediglich zu bedenken, dass es nach Ansicht der Kommission nur auf die tatsächlich erfolgte Rückstellung ankommen kann und im übrigen unbestritten ist, dass die Antragsgegnerin ohne einen vertraglichen Rechtsgrund das Haus mit der vorhandenen Einrichtung auch über den Zeitpunkt ihrer angeblichen Rückstellungsbereitschaft hinaus benützt hat.“
Zum fehlenden Inventar stellte die Kommission fest, „dass alle hochwertigeren und langlebigeren Gegenstände insbesondere sämtliche Teppiche heute fehlen.“ Den dreist verlogenen Einwand der Gemeinde, sie sei für die Verschleuderung des Inventars der Villa nicht verantwortlich, da sie dieses ja nur im Auftrag des Finanzministeriums verkauft habe, konnte die Kommission mit einem Brief des Semmeringer NS-Bürgermeisters vom 19. 1. 1940 an das Ministerium eindeutig widerlegen. Darin hatte dieser nämlich geschrieben:
„Von den vorhandenen Einrichtungsgegenständen ist ein großer Teil für uns verwertbar; nach dem aber nur eine teilweise Erwerbung derselben zu umständlich wäre, wollen wir das gesamte Inventar übernehmen.“ Dazu wird im Enderkenntnis noch angemerkt: „Der Bürgermeister hat am 5. 7. 1940, also noch vor der sogenannten Versteigerung, den verlangten Kaufpreis überwiesen, nachdem seine im Briefe vom 7. 5. 1940 unternommenen Versuche, vom Schätzwert etwas abzuhandeln, erfolglos geblieben waren.“
Auch den bemerkenswerten juristischen Standpunkt der Gemeinde Semmering, Spiegler stehe keine Entschädigung für das von ihr verscherbelte Inventar der Villa zu, da er sich ja bei den damaligen Käufern um dessen Rückstellung bemühen könne, konnte die Kommission nicht teilen und bezeichnete ihn schlicht als „nicht ernst zu nehmen.“
Die Begründung dafür lautete: „Die Antragsgegnerin vermochte Namen und Anschriften von Erstehern nur für einen Bruchteil der veräußerten Gegenstände anzugeben, wozu noch kommen mag, dass die Kommission Bedenken gegen die Eruierbarkeit dieser angeblichen Käufer hegen muss, da sich in der vorgelegten Adressenliste auch Tote und Käufer wie das seit langem nicht mehr vorhandene NSV-Mütterheim in Spital am Semmering befinden.“
Die Kommission stellte in ihrem Enderkenntnis auch juristisch zweifelsfrei fest, dass „bei der Vermögensentziehung die Regeln des redlichen Verkehres nicht eingehalten erscheinen.“ Die Gemeinde Semmering vertrat jedoch den Standpunkt, dass diese Regeln für ihren Fall nicht gelten würden, da sie die Liegenschaft ja nicht unmittelbar vom Antragsteller erworben habe. Die Kommission kommentierte diese unglaubliche Unverfrorenheit nur trocken mit den Worten, sie nehme „zu diesem Einwande abgesehen von dem Hinweis auf die ständige Rechtsprechung nicht weiter Stellung.“
Mitverantwortlich für diese schamlosen juristischen Finten und hinterfotzigen Winkelzüge war der rechtliche Vertreter der Gemeinde Semmering, der Wiener Neustädter Rechtsanwalt Dr. Otto Tschadek. In der Zwischenkriegszeit war der Protegé des späteren Innenministers und damaligen niederösterreichischen SP-Landeshauptmann-Stellvertreters Oskar Helmer in der niederösterreichischen Landespolitik aktiv. Von 1941 bis 1945 war er dann Oberstabsrichter am Marinegericht Kiel. Diese Tätigkeit stellte er in seiner Autobiografie „Erlebtes und Erkanntes“ als mildtätig und hochanständig dar.
In Wirklichkeit hatte Tschadek hohe Haftstrafen verhängt und mindestens vier Menschen zum Tod verurteilt – wegen Fahnenflucht, Plünderung, Volksschädigung und Wehrkraftzersetzung. Ein Todesurteil war offenbar selbst seinen Vorgesetzten zu hart, es wurde in eine Zuchthausstrafe umgewandelt. 1945 stellte sich Tschadek jedoch völlig unverfroren als Widerstandskämpfer dar und wurde SPD-Bürgermeister von Kiel und 1946 Oberbürgermeister. Gleichzeitig wurde er in Abwesenheit auch in den österreichischen Nationalrat gewählt.
Nach seiner Rückkehr nach Österreich wurde Dr. Otto Tschadek von 1949 bis 1952 und von 1956 bis 1960 österreichischer SP-Justizminister in den Regierungen Figl II, Raab II und Raab III. Danach war er unter anderem stellvertretender Landeshauptmann von Niederösterreich und Klubobmann der SPÖ im niederösterreichischen Landtag. Er wurde mit den höchsten österreichischen Orden ausgezeichnet, in mindestens 23 niederösterreichischen Gemeinden wurde er zum Ehrenbürger ernannt, in St. Pölten, Bruck an der Leitha und Kottingbrunn sind Straßen nach ihm benannt.
Nachdem der Österreichische Nationalrat am 19. 10. 2023 – selbstverständlich gegen die Stimmen der FPÖ – die posthume Aberkennung von Ehrenzeichen für NS-Täter beschlossen hatte, forderte der Politikwissenschaftler Thomas Geldmacher vergeblich, Tschadek zumindest das ihm verliehene „Große goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich“ abzuerkennen.
Nach dem Auszug des Gemeindeamtes waren vier Parteien in der Villa Spiegler eingemietet. Über seinen Anwalt Dr. Victor Engelmann verkaufte Fritz Spiegler die Villa am 4. 6. 1956. Er starb fünf Jahre später in Florida. Sein Bruder Robert Spiegler war am 1. 11. 1942 mit seiner Frau Marta Spiegler von Wien ins Ghetto von Riga deportiert worden, wo beide ermordet wurden.